Übernachtungsportale für Urlauber: Bei Vermietung von Privaträumen ist Versicherungsschutz oft nicht gewährleistet
● Hausrat-, Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen verlieren z. T. ihren Versicherungsschutz, wenn private Wohnräume an Fremde vermietet werden – selbst bei kurzer Vermietungsdauer
● Versicherungsunternehmen stufen auch private Vermietungen oft als gewerbliche Nutzung ein, so das Ergebnis einer Umfrage des Maklerbüros transparent- beraten.de
● Der Versicherungsschutz bleibt mitunter nur bestehen, wenn die Wohnung als Ferienwohnung versichert wurde
Berlin, 21. März 2018 – Ein paar Euro extra in der Haushaltskasse, wenn die eigenen vier Wände nicht selbst genutzt werden – Über zahlreiche Online-Vermittlungsplattformen können Wohnungseigentümer und -mieter ihre möblierten Räume für ein paar Tage Urlaubern oder Geschäftsreisenden zur Verfügung stellen. Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln und München boomt die private Kurzzeitvermietung.