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Übernachtungsportale für Urlauber: Bei Vermietung von Privaträumen ist Versicherungsschutz oft nicht gewährleistet

Hausrat-, Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen verlieren z. T. ihren Versicherungsschutz, wenn private Wohnräume an Fremde vermietet werden – selbst bei kurzer Vermietungsdauer

● Versicherungsunternehmen stufen auch private Vermietungen oft als gewerbliche Nutzung ein, so das Ergebnis einer Umfrage des Maklerbüros transparent- beraten.de

● Der Versicherungsschutz bleibt mitunter nur bestehen, wenn die Wohnung als Ferienwohnung versichert wurde

Berlin, 21. März 2018 – Ein paar Euro extra in der Haushaltskasse, wenn die eigenen vier Wände nicht selbst genutzt werden – Über zahlreiche Online-Vermittlungsplattformen können Wohnungseigentümer und -mieter ihre möblierten Räume für ein paar Tage Urlaubern oder Geschäftsreisenden zur Verfügung stellen. Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln und München boomt die private Kurzzeitvermietung.

Im vergangenen Jahr hat allein der Marktführer unter den Übernachtungsportalen rund 100.000 Unterkünfte vermittelt.* Was viele private Unterkunftsanbieter allerdings nicht wissen: Werden Räume gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, erlischt in einigen Fällen der Versicherungsschutz. In erster Linie betrifft dies die Hausrat-, die Rechtsschutz- und die Gebäudeversicherung.

Versicherungsschutz: Analyse deckt mögliche Problemstellen auf

Das Maklerbüro transparent-beraten.de (http://www.transparent-beraten.de) hat bei 31 deutschen Versicherern nachgefragt, in welchen Fällen private Vermieter ihren Versicherungsschutz durch die Vermietung aufs Spiel setzen. Neben der Hausratversicherung wurde zugleich der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung und der Gebäudeversicherung abgefragt.

„Gleich sechs der 12 Hausratversicherungsanbieter, von denen wir eine Antwort erhalten haben, schließen einen Versicherungsschutz bei einer nicht gewerblichen Vermietung kategorisch aus“, erklärt Alexander Vorgerd, Versicherungsexperte bei transparent- beraten.de. „Bei den Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen sah es ähnlich aus: Fünf Rechtsschutzversicherungen und vier Gebäudeversicherungen lehnen eine Schadensregulierung bei einer Vermietung ab.“

Der am häufigsten genannte Grund für eine Ablehnung war die Unterstellung einer gewerblichen Nutzung, die bei einer privat abgeschlossenen Versicherung nicht abgesichert ist. „Dass die eigene Wohnung womöglich nur für ein paar Tage im Jahr an Dritte vermietet wird, spielt dabei keine Rolle“, so Vorgerd. Wenn der zahlende Gast nun beispielsweise den Flachbildfernseher umstößt oder tiefe Kratzer im Parkettboden hinterlässt, muss der Vermieter womöglich selbst für den Schaden aufkommen. Zahlen sollte eigentlich der Mieter – was allerdings nur möglich ist, wenn dieser noch greifbar ist und ihm der Schaden auch eindeutig zugeordnet werden kann.

Hintertür für „Kurzzeitvermieter“

Die meisten Versicherungen, die dennoch bei einer Kurzzeitvermietung einen Schaden regulieren, tun dies nur, wenn die private Nutzung zweifelsfrei im Vordergrund steht. „Wer seine Wohnung lediglich vier oder fünfmal pro Jahr zur Verfügung stellt, dürfte keine Probleme haben“, erklärt Vorgerd. Steht die Wohnung allerdings außerhalb der Vermietungszeiträume leer, dürften die Versicherungen den Einzelfall vermutlich anders bewerten.

Einer der befragten Anbieter, der die Kostenübernahme bei einem Hausratschadensfall grundsätzlich ablehnt, ließ zumindest für langjährige Bestandskunden ein Hintertürchen offen. Bei einer „umfassenden Kundenverbindung“, so der zuständige Sachbearbeiter, bei der zumindest in den letzten 5 Jahren kein Schaden reguliert werden musste, könne der Einzelfall noch einmal geprüft werden.

Über die Umfrage:

Für die Umfrage kontaktierte der unabhängige Maklerservice transparent-beraten.de im März 2018 insgesamt 31 Versicherungsunternehmen, die zumindest eine der drei genannten Versicherungen anbieten. Eine Antwort übermittelten 16 Versicherungen.

* Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/419557/umfrage/anzahl-der-airbnb- unterkuenfte-in-deutschland/

Über transparent-beraten.de

Das unabhängige Maklerbüro transparent-beraten.de berät, vermittelt und betreut in allen Sparten der Privat- und Gewerbeversicherung – von Haftpflicht-, über Vorsorge- bis hin zur Krankenversicherung. Eine informative Webseite, welche die grundlegenden Fakten, Tipps und News rund um die wichtigsten Versicherungen verständlich zusammenfasst, rundet das Angebot ab.

Das Maklerbüro arbeitet mit fast allen großen Versicherern des deutschen Marktes zusammen. Hauseigene Makler beraten Versicherungsnehmer kostenfrei im Berliner Maklerbüro, per Telefon, Chat oder E-Mail. transparent-beraten.de gehört zur Müller & Kollegen UG und wurde 2014 vom Geschäftsführer Mario Müller gegründet. Das Unternehmen beschäftigt aktuell 20 Mitarbeiter.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.transparent-beraten.de

Unternehmenskontakt:

transparent-beraten.de

Mehringdamm 42

10961 Berlin

info@transparent-beraten.de

Telefon: +49 30 355 12 498

www.transparent-beraten.de

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