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Nach Urteil gegen Axa und DKV: Privatpatienten müssen handeln, um Geld zurückzubekommen

  • Im „Treuhänderstreit” verliert nach der Axa auch die DKV vor Gericht – Rückzahlungen von 10.000 Euro und mehr sind pro Privatpatient möglich
  • Treuhänder, der DKV-Prämienerhöhung genehmigt hatte, erhielt jährlich 150.000 Euro vom Unternehmen – damit ist seine Unabhängigkeit nicht gegeben
  • Privatpatienten müssen selbst aktiv werden, um Rückzahlungen zu erhalten, erklärt Kläger-Anwalt Dr. Knut Pilz im Interview mit transparent-beraten.de

Berlin, 13. März 2018 – Nach der Axa nun also auch die DKV – Im sogenannten „Treuhänderstreit” hat die nächste private Krankenversicherung eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Unternehmen muss seinen Versicherten zu viel bezahlte Prämien aus den Jahren 2015 bis 2017 rückerstatten, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder (AZ:14 O 203/16). Wie die Axa lässt nun auch die DKV den Fall notfalls vom Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entscheiden. Geld für die Versicherten fließt also noch nicht.

Bei aller Freude über die Aussicht auf eine Rückzahlung von womöglich 10.000 Euro und mehr sollten Privatversicherte allerdings wissen, dass eine Rückzahlung nur dann stattfindet, wenn die Ansprüche auch angemeldet werden. Im Klartext bedeutet dieses: Wer Geld zurückbekommen möchte, muss sich an einen Anwalt wenden, der alle notwendigen Schritte einleitet. Ohne eigenes Zutun wird die Versicherung voraussichtlich keinen Finger rühren – zumal die Zeit den Unternehmen in die Karten spielt.

Privatpatienten müssen handeln, damit Ansprüche nicht verjähren

 „Fakt ist, dass die Ansprüche der Versicherungsnehmer sukzessiv verjähren, sodass ein bloßes ‚Abwarten’ auf eine Entscheidung des BGH nicht der beste Rat ist”, erklärt Rechtsanwalt Knut Pilz gegenüber transparent-beraten.de. Pilz hatte als Klägeranwalt die Gerichtsverfahren gegen die Axa und die DKV gewonnen. Welche Ansprüche zu welchem Datum verjähren, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Pilz geht davon aus, dass Mehrprämien der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden können.

Das vollständige Interview mit Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz zu diesem Thema ist unter folgendem Link aufrufbar:

https://www.transparent-beraten.de/2018/03/13/24655/axa-dkv-urteil-preamienerhoehung-versicherungsbeitraege/

Zum Hintergrund des „Treuhänderstreits”

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen die Treuhänder, die von den Versicherungen bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge – den strittigen Prämien – beauftragt und bezahlt werden müssen. Die Treuhänder müssen unabhängig sein, um geplante Prämienerhöhungen objektiv prüfen und genehmigen zu können. Die Gerichte hatten sowohl bei der DKV als auch bei der Axa festgestellt, dass die Unabhängigkeit nicht gegeben gewesen sei. Die bestellten Treuhänder hätten einen beträchtlichen Teil ihrer Einkünfte von ihren Auftraggebern bezogen. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf das Urteil des LG Frankfurt/Oder berichtete, soll allein der Treuhänder, der von der DKV bestellt worden war, „über mehrere Jahre hinweg” Vergütungen von jährlich 150.000 Euro von dem Unternehmen erhalten haben.

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