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Nicht zum Zähne ausbeißen: Drei Tipps für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Berlin, 31. Mai 2016. Nur jeder dritte (34 Prozent) Bundesbürger hat eine Zahnzusatzversicherung. Gründe dafür sind, dass entweder nicht der richtige Tarif gefunden wird (18 Prozent) oder die Verbraucher nicht wissen, welche Leistungen wirklich relevant sind (31 Prozent). Es lohnt sich aber durchaus, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Experten von zahnzusatzversicherungen-vergleich.com helfen mit praktischen Tipps zum Versicherungsabschluss.

1. Leistungsumfang genau abstecken
Vor der Suche nach dem richtigen Tarif steht die Entscheidung über den benötigten Leistungsumfang: „Der Verbraucher sollte überlegen, welche Leistungen für ihn persönlich notwendig sind und welche nur ’nice to have‘ wären. Wenn Zusatzleistungen nicht notwendig sind, müssen sie auch nicht hinzugebucht werden. Daher sind auch die sogenannten Kombitarife – wie beispielsweise Zahnersatz und Brille – nicht für jeden passend, auch wenn sie auf den ersten Blick sehr günstig scheinen. Gerade für den Zahnersatz sind diese Tarife nicht empfehlenswert“, erläutert Lars Weiland, Versicherungsexperte von zahnzusatzversicherungen-vergleich.com. Wer nicht sicher ist, welche Leistungen er benötigt, sollte seinen Zahnarzt zurate ziehen, denn der kann den Versicherungsbedarf durch eine Begutachtung überprüfen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Klare Behandlungsempfehlungen dürfen nicht in der Krankenakte vermerkt werden, denn dann greift der Versicherungsschutz nicht mehr – bereits eingetretene oder drohende Schäden sind nämlich nicht nachträglich versicherbar.

2. Tarife miteinander vergleichen
Um das passende Angebot für den gewünschten Leistungsumfang zu finden, ist es ratsam, mehrere Tarife miteinander zu vergleichen. Die Tarifhöhe der Versicherungen variieren je nach Alter, Vorerkrankungen und bestehender Behandlungspläne der zu versichernden Person. „Bei einem Abschluss sollte jedoch nicht die Höhe der Beiträge, sondern einzig und allein der abgedeckte Leistungsumfang ausschlaggebend sein“, rät Lars Weiland. Bei einigen Versicherungen wird der Gesundheitszustand des Versicherten durch Befragung überprüft. Bekannte Probleme sollten dann besser nicht verschwiegen werden, denn die Angaben werden im Versicherungsfall nachträglich überprüft. „Der Versicherer kann bei Falschangaben die Leistung verweigern oder den Vertrag fristlos kündigen. Schlimmstenfalls können falsche Angaben sogar rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie den Tatbestand des Versicherungsbetrugs erfüllen“, erklärt der Versicherungsexperte. Wenn Bedenken bestehen, dass eine bestimmte Versicherung aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht abgeschlossen werden kann, sollte einfach weitergesucht werden – es findet sich auf jeden Fall eine geeignete.

3. Vertrag gründlich prüfen und nicht gleich unterschreiben
Der Tarifdschungel ist gelichtet und eine passende Versicherung wurde ausgewählt. Vor Unterzeichnung sollte der Vertrag allerdings gründlich geprüft und nicht sofort unterschrieben werden. „Und egal, was der Versicherungsvertreter in den Vorgesprächen erzählt hat: Rechtlich bindend ist allein, was schriftlich fixiert ist. Mündliche Zusagen sind unwirksam“, betont Lars Weiland. Unklarheiten sollten unbedingt durch simples Nachfragen beseitigt werden. Dabei sind bei einer Vertragsunterzeichnung folgende Punkte besonders zu beachten:

Wartezeit
In den meisten Fällen ist die Zahnzusatzversicherung nicht sofort wirksam. Die sogenannte Wartezeit kann schon mal bis zu acht Monate betragen. Einige Versicherungen bieten auch einen Tarif ohne Wartezeit an. Aber auch hier sollte genau überlegt und individuell entschieden werden, denn auch diese Tarifvarianten sichern lediglich in Zukunft auftretende Schäden ab. Eines gilt jedoch für alle Tarife: Muss eine Behandlung aufgrund eines Unfallereignisses durchgeführt werden, entfallen die Wartezeiten und die Versicherung greift.

Zahnstaffel
Viele Versicherungsgesellschaften begrenzen ihre Leistungen zudem in den ersten Versicherungsjahren. Das bedeutet, dass sie nur einen begrenzten Betrag zahlen, der vertraglich festgehalten wird. Dieser Betrag sollte vor Unterzeichnung überprüft werden.

Begrenzungen in Leistungsbereichen
Zudem sollte geprüft werden, ob die Versicherung eine Begrenzung in einigen Leistungsbereichen vorsieht, beispielsweise bei der Anzahl der Implantate.

Fehlende Zähne
Fehlende Zähne können nur bei einigen Tarifen mitversichert werden. Bei den meisten Tarifen wird dafür ein zusätzlicher Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn erhoben.

Erstattung der Leistungen
Der Versicherte sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Kostenerstattung durch eine Zahnzusatzversicherung auf Basis der Zahnarztrechnung erfolgt. Dies bedeutet, dass er die Rechnung für die geleistete Behandlung bei der Versicherungsgesellschaft einreicht und den Rechnungsbetrag gemäß seiner abgesicherten Leistungen auf sein Bankkonto überwiesen bekommt. Bei größeren Zahnersatzmaßnahmen ist es zudem ratsam einen sogenannten Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei seinem Versicherer einzureichen, damit er die Kostenübernahme bestätigt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com

 

Über zahnzusatzversicherungen-vergleich.com
Zahnzusatzversicherungen-vergleich.com ist das größte kostenlose Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen in Deutschland. Das unabhängige Portal bietet einen unverbindlichen Vergleich von über 200 Tarifen von mehr als 40 Anbietern. Zahnzusatzversicherungen-vergleich.com liefert dem Verbraucher seit 2013, neben der einfachen Suche, alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Tarifen, Hintergrundwissen rund um das Thema Zahnzusatzversicherungen sowie einen kostenlosen Kundenservice. Sämtliche Inhalte der Website sind geprüft von der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsinformationen im Netz mbH. Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com/

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