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ESCP Europe: Analyse der Umsetzung der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung zeigt, dass sich die Beraterbranche neu ordnet

Berlin, 29. September 2016. Eine Analyse von Prof. Dr. Martin Schmidt vom Lehrstuhl Internationale Rechnungslegung an der Berliner Wirtschaftshochschule ESCP Europe zeigt, dass sich die betroffenen deutschen börsennotierten Unternehmen intensiv mit der Umsetzung der EU-Vorordnung zur Abschlussprüfung und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) auseinandergesetzt haben. „Die Pläne unterscheiden sich im Detail. Einige Unternehmen haben bereits in den letzten zwei Jahren ihren Abschlussprüfer gewechselt. Andere werden durch öffentliche Ausschreibung die Grundrotationsfrist von zehn Jahren verlängern – sofern zulässig“, erklärt Prof. Dr. Martin Schmidt. „Es kommt also Bewegung in die Prüfungsgesellschaften – der Markt wird sich neu ordnen. Die EU-Kommission hat damit massiv in den institutionellen Rahmen der Abschlussprüfung von Unternehmen eingegriffen“, so Schmidt weiter.

Die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung und das Abschlussprüfungsreformgesetz sind in Deutschland nach einer zweijährigen Übergangsfrist im Juni 2016 in Kraft getreten. Davon betroffen sind Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu zählen börsennotierte Unternehmen sowie bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Laut EU-Verordnung wird neben der bereits bestehenden internen Rotationspflicht nun auch eine externe Rotationspflicht wirksam, die den Zeitraum, über den eine Prüfungsgesellschaft die Jahresabschluss- oder Konzernabschlussprüfung durchführen darf, auf zehn Jahre beschränkt. Diese Frist kann auf 20 Jahre verlängert werden, wenn ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Abschlussprüfer-wahl durchgeführt wird, bei einer Gemeinschaftsprüfung – Bestellung von zwei Prüfungsgesellschaften – auch auf 24 Jahre. Diese Verlängerungsoption gilt nicht für Versicherungen und Kreditinstitute. Zusätzlich beschränkt die EU-Verordnung nicht nur die zeitgleiche Erbringung von Nichtprüfungsleistungen, wie bestimmte Arten der Steuerberatung, Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung oder auch Beratung bei Kapitalanlagen und Finanzierungen, sondern auch ihre Höhe. Das Honorar aus Nichtprüfungsleistungen darf 70 Prozent der durchschnittlichen Honorare der letzten drei Abschlussprüfungen nicht überschreiten.

Die neuen Vorschriften sollen die Unabhängigkeit von Prüfern stärken und damit das Vertrauen in die Unternehmensinformationen erhöhen.

Prof. Dr. Martin Schmidt von der ESCP Europe hat die Umsetzung der Verordnung bei Unternehmen untersucht. Es zeigt sich, dass die Umsetzungsstrategien variieren. Entweder wurde der Abschlussprüfer in den letzten zwei Jahren bereits gewechselt oder ein Ausschreibungsverfahren wird vorbereitet. Eine Gemeinschaftsprüfung kommt für kein Unternehmen in Frage. Zum einen wird kein konkreter Vorteil gesehen, zum anderen mangelt es an Erfahrung oder es werden höhere Prüfungshonorare befürchtet. „Betroffene Unternehmen sollten eine Gemeinschaftsprüfung in Erwägung ziehen“, sagt Schmidt und erklärt: „Die Prüfungsqualität sinkt bei einem Prüferwechsel für ungefähr ein bis drei Jahre. Durch eine Gemeinschaftsprüfung mit versetzten Rotationszeitpunkten ließe sich das vermeiden.“

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist, dass einige Unternehmen planen, die Übergangsfrist bis 2020 nicht voll auszunutzen wird, da befürchtet wird, dass die Prüferwahl beeinträchtigt sein könnte und der gewünschte Prüfer bestellt werden könne, wenn zu diesem Zeitpunkt auch andere börsennotierte Unternehmen einen neuen Abschlussprüfer wählen müssen.

„Die Wahl des Abschlussprüfers wird schon heute mit dieser Verordnung beeinflusst. Wie sich dies auf die Prüfungsqualität auswirkt, wird sich noch zeigen. Sicher ist, dass Bewegung in die Branche kommt und Mandate neu vergeben werden“, resümiert Schmidt.

Weitere Informationen zur ESCP Europe Campus Berlin
www.escpeurope.eu

Über die ESCP Europe
Die ESCP Europe, die weltweit älteste Wirtschaftshochschule (est. 1819), mit ihrem seit 1973 bestehenden Multi-Campus Modell in Berlin, London, Madrid, Paris, Turin und Warschau „lebt“ und fördert aktiv den europäischen Gedanken. Heute hat die ESCP Europe rund 4.000 Studierende und 5.000 Executives aus über 90 Nationen an ihren sechs europäischen Standorten. Die ESCP Europe in Berlin ist als wissenschaftliche Hochschule staatlich anerkannt und bundesweit die erste Hochschule, die von allen drei wichtigen internationalen Akkreditierungs-agenturen – AACSB, AMBA und EFMD (EQUIS) – anerkannt wurde und damit die so genannte „Triple Crown“ erhalten hat. Als solche kann sie Abschlüsse verleihen, inklusive Doktortitel. Ihr Erfolg spiegelt sich auch in Rankings wider – im FT European Business School Ranking belegt die ESCP Europe regelmäßig Spitzenplätze.

 

Ihre Pressekontakte:
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