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Rechtsschutzversicherung zahlt nicht: „90 Prozent der Ablehnungen sind falsch!”

  • Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt, ist dieses in 90 Prozent der Fälle nicht korrekt, erklärt Joachim Cornelius-Winkler, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Berlin.
  • Bei den Versicherern gibt es deutliche Unterschiede bei der Regulierungspraxis: Einige Unternehmen lehnen die Kostenübernahme auffallend häufig ab.
  • Aus Furcht vor Unterversicherung gibt es Versicherungsnehmer, die zwei Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen haben.

Berlin, 26. Februar 2018 – Die Aussicht für Verbraucher ist verlockend: Bei einem rechtlichen Problem wendet man sich an den Anwalt seines Vertrauens und überlässt der Rechtsschutzversicherung die Kosten. Die Praxis sieht häufig allerdings anders aus, denn wann eine Versicherung leisten muss und wann nicht, ist immer öfter strittig. In vielen Fällen lehnen Versicherungen die Kostenübernahme ab – allerdings häufig zu Unrecht, wie Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winkler festgestellt hat. „Vor allem bei höheren Kosten sind ca. 90 Prozent der Ablehnungen falsch oder angreifbar”, erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht im Interview mit dem Berliner Versicherungsmakler transparent-beraten.de.

Einige Versicherer würden dabei auffallend häufig die Kostenübernahme ablehnen. „Die sogenannte Regulierungspraxis unterscheidet sich – unabhängig von der Größe der Gesellschaft – erheblich”, so Cornelius-Winkler. „Während einige Gesellschaften kaum prozessieren oder nur auf den hinteren Rängen in der Beschwerdestatistik der Aufsichtsbehörde (BaFin) und des Versicherungsombudsmanns auftauchen, bin ich mit anderen permanent beschäftigt.”

Unabhängige Tests durch zum Beispiel die Stiftung Warentest erfassen die „Papierform” der Rechtsschutzversicherungen zwar gut, so Cornelius-Winkler, bleiben aber aufgrund des kaum messbaren Regulierungsverhaltens nur unvollständig. Allein aus diesem Grund könnten gute Versicherungen nicht allein am Preis-Leistungsverhältnis, das sich ausschließlich auf die Vertragsunterlagen bezieht, festgemacht werden.

Die Unsicherheit bei den Verbrauchern trägt mittlerweile wilde Blüten: In ihrer Not haben einige Versicherungsnehmer sogar zwei Policen abgeschlossen, um für möglichst viele Eventualitäten gewappnet zu sein, so Cornelius-Winkler.

Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind in den letzten Jahren immer größer geworden, sodass selbst einige Makler kaum noch sagen können, welche Versicherung in welchem Fall greift. „Dies liegt daran, dass die Sparte sehr verrechtlicht ist, also ausschließlich über Rechtsfragen gestritten wird und es nicht, wie in der Sach- oder Personenversicherung, auf Sachverständigengutachten zum Schadeneintritt und zur Schadenhöhe ankommt”, erklärt Cornelius-Winkler. Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaftsbedingungen der Versicherer gibt es mittlerweile nicht mehr nur bei den Ausschlussklauseln, sondern auch beim Versicherungsfall, den Obliegenheiten und dem Einwand fehlender Erfolgsaussichten.

Das vollständige Interview mit Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winkler ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.transparent-beraten.de/2018/02/26/24027/rechtsschutzversicherung-interview-joachim-cornelius-winkler/

 

Über transparent-beraten.de

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10961 Berlin
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www.transparent-beraten.de

Pressekontakt
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