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Klare Verhältnisse schaffen: SumUp räumt mit den fünf größten Irrtümern bei der KassenSichV auf



Berlin, 18. März 2021. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV. Zur Unterbindung von Steuerhinterziehung regelt diese die technischen Anforderungen an elektronische Kassensysteme und Registrierkassen und schützt diese Systeme damit vor Manipulationen. Mit der gesetzlichen Regelung sind Händler nun verpflichtet, ihre elektronischen Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten und jede Transaktion durch eben diese TSE manipulationssicher zu dokumentieren.  
Die mehrfach eingeräumten Übergangsfristen, die zudem nicht bundesweit einheitlich gestaltet wurden, haben bewirkt, dass viele Händler das Thema immer wieder aufgeschoben haben, auch wenn sie eigentlich schon längst hätten handeln müssen. Am 31. März 2021 enden nun sämtliche Übergangsfristen und Händler sollten alle Systeme bereit haben. Aus diesem Anlass klärt SumUp (www.sumup.de) über fünf Irrtümer auf, die im Zusammenhang mit der KassenSichV entstanden sind: 

  1. Irrtum: Gleiche Regeln und Fristen für alle 

Welche Punkte umfasst die KassenSichV und was müssen Händler bis zum 31. März 2021 konkret tun? Diese Fragen sollten mittels korrekter Informationsquellen geklärt werden, denn andernfalls kann es zu Fristversäumnissen kommen. So galt zum Beispiel vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 eine Nichtbeanstandungsregelung für die Unternehmer, die bisher noch nicht gehandelt haben. [Textflussumbruch]Einige Bundesländer gewähren unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021. Allerdings sind die Verlängerung und die damit verbundenen Voraussetzungen nicht bundesweit einheitlich geregelt. Unternehmer sollten also auf vertrauenswürdige und vor allem auf ihr Bundesland bezogene Quellen achten. Am besten geeignet sind dafür der Steuerberater, das Finanzamt oder die IHK des jeweiligen Bundeslandes.  

  1. Irrtum:  Belegpflicht heißt Kassenbon ausdrucken 

Um der KassenSichV zu entsprechen,  ist die Umrüstung elektronischer Kassen notwendig, andernfalls muss mit hohen Strafgebühren von bis zu 25.000 Euro gerechnet werden. Doch mit dem elektronischen Kassensystem geht auch eine weitere Neuerung einher: Die Belegausgabepflicht. Ob der Kassenbon dabei in elektronischer oder Papierform zur Verfügung gestellt wird, ist unerheblich, die einfache Ansicht auf dem Terminal reicht allerdings nicht aus. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der elektronische Beleg dem Kunden z.B. als PDF oder JPG zugestellt werden, in der Papierform ist es ausreichend, dem Kunden den ausgedruckten Bon anzubieten. Eine Verpflichtung auf Seiten des Kunden, den Beleg anzunehmen, gibt es  jedoch nicht.  

  1. Irrtum: Die Aufrüstung ist teuer und zeitaufwendig 

Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Nachrüstung muss nicht immer groß oder gar teuer sein, denn er richtet sich dabei maßgeblich nach dem Alter des bestehenden Systems. Gerade wenn ein modernes elektronisches Kassensystem bereits im Einsatz ist, sind Umrüstung und Updates sogar ohne größere Probleme und mit wenig Zeitaufwand möglich.  
Wer nun allerdings, um alle Regularien erfüllen zu können, gezwungen ist, ein komplett neues Kassensystem anzuschaffen, sollte zwischen cloudbasierten POS-Systemen und proprietären Kassensystemen abwägen. Beide haben Vor- und Nachteile. Angefangen bei den Anschaffungskosten über monatlich anfallende Gebühren bei cloud-basierten Kassensystemen bis hin zum Support. Doch auch in dieser Situation kann mit der richtigen Wahl Zeit und Geld gespart werden. 

  1. Irrtum: Eine Hardware-TSE ist ein MUSS 

Oft wird davon ausgegangen, dass teure neue Kassensysteme und Drucker angeschafft werden müssen, um der KassenSichV zu entsprechen. Um den neuen Regelungen gerecht zu werden,  ist eine Hardware-TSE allerdings kein MUSS. Als nicht nur günstige, sondern auch einfach bedienbare Alternative kommt hier die cloud-basierte technische Sicherheitseinrichtung (kurz Cloud-TSE genannt) ins Spiel.  Entscheiden sich Händler für eine Cloud-Lösung, ist es ratsam, die monatlichen Grundgebühren bei der Wahl des Anbieters zu vergleichen. Auch die Qualität des Supports kann eine Rolle spielen. Insbesondere wenn der Händler keine Erfahrung mit diesen Systemen hat, ist es hilfreich, jederzeit schnell und einfach Fragen klären zu können und auch Hilfestellungen zu erhalten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass regelmäßige Aktualisierungen und Erweiterungen des Funktionsumfangs das System immer auf dem aktuellen Stand halten. 

  1. Irrtum: Das Trinkgeld ist von den neuen Regelungen nicht betroffen 

Die KassenSichV bezieht sich indirekt auch auf das Trinkgeld. Da dieses versteuert werden muss, sollte es über die Kasse ordnungsgemäß dokumentiert werden. Zudem wird Trinkgeld laut BMF ausdrücklich als ein relevanter Geschäftsvorgang benannt, der bei elektronischen Kassensystemen vorkommt. Somit betrifft die KassenSichV auch das Trinkgeld. 


Um schnell und einfach überprüfen zu können, ob Händler alles Entscheidende veranlasst haben, hat SumUp eine Checkliste zusammengestellt. Die SumUp Checkliste zur KassenSichV kann HIER (assets.ctfassets.net/txhaodyqr481/711vARD9G8he9K5rlg2cVu/4145ef50bed78c4ef05d9f4c59e28e8d/SumUp_Checkliste_KassenSichV_2020.pdf) heruntergeladen werden. 

Über SumUp
SumUp ist ein Finanztechnologie-Unternehmen, das es Unternehmen unterschiedlicher Größe ermöglicht, Kartenzahlungen schnell und einfach anzunehmen – sowohl im stationären Handel als auch online. Unter den ‚Inc. 5000‘ als Europas am schnellsten wachsendes Unternehmen ausgezeichnet, unterstützt SumUp heute bereits mehr als 3 Millionen Händler weltweit und ist in 33 Märkten in Europa, den USA und Brasilien tätig. Mit seinen Kartenterminals und Online-Diensten, auf die sich Unternehmen aller Größen – von DHL bis hin zu Taxifahrern verlassen, ist SumUp vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen aus allen Lebensbereichen der bevorzugte Partner.  
SumUp bietet mit seinen Kartenterminals und einer breiten Produktpalette digitaler Zusatzservices günstige und flexible Zahlungs-Lösungen ohne feste Kosten und ohne Vertragsbindung. Durch die vollständig digitale Anmeldung, die schnelle Lieferung und die einfache Einrichtung können Händler bereits innerhalb weniger Minuten nach Erhalt ihres Kartenterminals digitale Transaktionen durchführen.  
Weitere Informationen finden Sie auf der Websitewww.sumup.de und unter@SumUp


Medienkontakt  
markengold PR GmbH  
Anja Wiebensohn / Franziska Naumann  
Tel. +49 (0)30 219 159 60  
E-Mail: sumup@markengold.de

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