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Die schlaue Alternative: Medizinische Gesichtsmaske von viralProtect auch mit verschärften Maskenverordnungen weiterhin nutzbar

  • Entspricht allen Verordnungen zur Maskenpflicht der Bundesländer
  • Patentierte Livinguard®-Technologie: selbstdesinfizierend, wiederverwendbar, umweltfreundlich

Berlin, 09. Februar 2021. Vorbei sind die Zeiten der Schals, Tücher und bunten Stoffmasken als Schutz vor einer möglichen Corona-Infektion. Wer in diesen Tagen das Haus verlässt, muss mindestens im Einzelhandel, in Bus und Bahn oder Arztpraxen immer eine Medizinische Maske griffbereit haben. Bei diesem Begriff wird natürlich sofort an die weit verbreiteten OP- und FFP2-Masken gedacht, doch es gibt auch eine schlaue Alternative, die nicht nur kostengünstiger ist, sondern auch unter den aktuellen Auflagen überall getragen werden kann: viralProtect, die selbstdesinfizierende medizinische 7-Monats-Schutzmaske, die auch den Träger selbst vor Viren schützt.

Was zählt wirklich als Medizinische Maske?

In den Verordnungen von Bund und Ländern wird von „Medizinischen Masken“ als Sammelbegriff für eigentlich zwei verschiedene Maskenkategorien gesprochen, die jeweils unterschiedliche Merkmale aufweisen.
Grundlegend lassen sich diese zwei Typen dem Begriff aus den Verordnungen zuordnen:

  1. Die klassische Medizinische Gesichtsmaske

Bei diesem Typ handelt es sich um den Mund-Nasen-Schutz (MNS), oft auch OP-Maske genannt – also Einweg-Produkte, die im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet und nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden müssen. Diese Masken sind Medizinprodukte und müssen daher der europäischen Norm EN 14683:2019-10 entsprechen. Sie wurden vorwiegend für den Fremdschutz entwickelt und sind immer mit einem CE-Kennzeichen (auf Produkt oder Verpackung), allerdings ohne vierstellige Prüfnummer, gekennzeichnet.

  1. Partikelfiltrierende Halbmasken

Die sogenannten FFP-Masken gehören eigentlich zur Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und sind ebenfalls Einweg-Produkte, die nach acht Stunden Tragezeit entsorgt werden sollten. Ihre Filterleistung wird gemäß der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 kategorisiert – das bedeutet, für eine Klassifizierung als FFP2-Maske müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole gefiltert werden, bei FFP3-Masken mindestens 99 Prozent. Die europäische Norm und eine zusätzliche CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Prüfnummer sind auf der Maske aufgedruckt. Im Gegensatz zur OP-Maske dient dieser Maskentyp vornehmlich dem Eigenschutz.  

Ebenfalls der PSA zugehörig und laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „im Wesentlichen den Anforderungen an FFP2-Masken“ entsprechend sind Masken mit den Typbezeichnungen N95, P2, DS2, KN95 oder KF94. Sie sind die chinesischen, koreanischen, amerikanischen und japanischen Pendants zu europäischen FFP2-Masken.

Besonders beliebt sind bei den Verbrauchern vor allem die OP-Masken, da diese häufig in Großpackungen für einen vermeintlich geringen Preis zu erwerben sind, allerdings werden bei fachgemäßer Nutzung auch mehrere Masken pro Tag benötigt. Tatsächlich in jedem Bundesland durchgängig tragbar sind diese Maskentypen ebenfalls nicht, denn sowohl die jeweiligen Orte für die Maskenpflicht als auch die Definition von Medizinischen Masken bleiben jedem Bundesland selbst überlassen. Während in Berlin beispielsweise das Tragen von OP-Masken in jeglichen Verkehrsmitteln, im Handel, in ärztlichen sowie religiösen Einrichtungen erlaubt ist, dürfen diese und weitere Orte in Bayern hingegen nur mit FFP2- oder vergleichbaren Masken betreten werden. Auch der fehlende Eigenschutz dieser Masken ist ein wichtiger Punkt, der beim Kauf beachtet werden sollte.

Wer daher lieber gleich auf FFP-Masken setzt, um vor allem sich selbst zu schützen, muss bereits per se einen höheren Einkaufspreis in Kauf nehmen. Da diese auch nur für eine begrenzte Zeit getragen werden können, kann das Einkaufen und Bahnfahren bei ordnungsgemäßem Wechseln gerade in den südlichen Bundesländern nicht nur schnell teuer werden, auch die Müllproduktion ist bei Einweg-Produkten, OP- sowie FFP-Masken, gravierend.

Gibt es Alternativen?

Die selbstdesinfizierende 7-Monats-Schutzmaske viralProtect vereint nicht nur die positiven Eigenschaften beider Maskentypen, sondern kann sogar noch ihre Defizite ausgleichen. Sie bietet dem Träger Eigen- und Fremdschutz und inaktiviert darüber hinaus durch die integrierte Livinguard®-Technologie wissenschaftlich bewiesen* sowohl Mikroben wie Bakterien, Pilze und Viren als auch mehr als 99,9% der SARS-CoV-2-Viren innerhalb von nur zehn Minuten.
Weil sie jedoch kein Einmal-Produkt, sondern aus Stoff und damit wiederverwendbar ist, ist sie sowohl umweltfreundlich als auch kostensparend, denn sie ist mindestens sieben Monate nutzbar und ersetzt so mehr als 210 herkömmliche OP-Masken. Die Reinigung erfolgt mittels wöchentlicher Handwäsche mit kaltem Wasser.

Als zertifiziertes Medizinprodukt nach DIN EN 14683:2019 ist die viralProtect-Schutzmaske außerdem in sämtlichen Bundesländern weiterhin uneingeschränkt nutzbar. In Bayern verhilft ihr ihre Eigenschaft als zertifizierte KN95-Maske zu einem legalen Einsatz.
Ein entsprechendes Zertifikat für den jeweiligen Standard steht auf der viralProtect-Website zum Download bereit und kann vom Träger stets mit sich geführt werden.

viralProtect ist in den Größen M, empfohlen für Damen und Kinder ab dem 8. Lebensjahr, und L (für Herren) sowie mit einstellbarem Gummizug an den Schlaufen erhältlich.

Preis: 29,90 Euro
Farbe: schwarz
Verfügbarkeit: https://viral-protect.de

*Getestet nach U.S. EPA Standards hinsichtlich selbstdesinfizierenden Eigenschaften und Hautverträglichkeit.

Über viralProtect
viralProtect ist eine Marke der Media Chain Products GmbH. Die viralProtect Maske ist eine medizinische Schutzmaske Typ I gemäß der DIN EN 14683:2019. Sie eignet sich zum Tragen in Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln, im Büro und generell im Alltag.
Weitere Informationen unter https://viral-protect.de

Pressekontakt
markengold PR GmbH
Team viralProtect
Tel. +49 (0)30 219 159 60
Mail: viral-protect@markengold.de

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