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Versicherungen: Die 10 größten Mythen im Faktencheck

Berlin, 09. Mai 2017. Kfz, Unfall oder Rechtsschutz – wenn es um Versicherungen geht, sind die Deutschen besonders eifrig: Mit rund 431 Millionen* Versicherungsverträgen sorgen Menschen hierzulande gegen verschiedene Alltagsrisiken vor. Doch auf dem Versicherungsmarkt kursieren zahlreiche Irrtümer und Legenden, die in einem Schadensfall für bittere Enttäuschung sorgen können. Der Versicherungs-Service transparent-beraten.de (www.transparent-beraten.de) hat die 10 größten, und teils überraschenden, Versicherungsmythen zusammengestellt und diese genauer unter die Lupe genommen.

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Alexander Vorgerd

Mythos 1: Handyversicherung kommt bei Gerätverlust auf

Verlegt, verloren oder schlimmstenfalls geklaut: Es ist ärgerlich, wenn das Mobiltelefon plötzlich weg ist. Zum Glück springt die Handyversicherung ein und sorgt für einen Ersatz, richtig? Leider nein bzw. nicht ganz, denn diese greift immer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. „Lässt man das Mobiltelefon sorglos auf dem Tresen liegen, wird die Versicherung bei einem Diebstahl die Zahlung verweigern“, erklärt der Versicherungsexperte Alexander Vorgerd von transparent-beraten.de. „

Mythos 2: Umgeknickt oder gestolpert – Unfallversicherung haftet trotzdem

Das stimmt nicht, denn wer über die eigenen Füße stolpert, geht leer aus. Entscheidend für die Versicherung ist, dass es bei dem Unfall einen äußeren Einfluss gegeben hat, also zum Beispiel einen Rempler auf dem Sportplatz oder einen Hund auf dem Fußweg. Vorgerd erklärt: „So wird das aber nur im Rahmen einer privaten Unfallversicherung gehandhabt. Sollte der Unfall innerhalb der Arbeitszeit, z. B. auf dem Weg ins Büro passieren, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.“

Mythos 3: Die Autofarbe bestimmt den Versicherungspreis

Es ist ein hartnäckiges Gerücht, das auf folgender Annahme basiert: Rote Fahrzeuge sind auffälliger und werden deswegen häufiger von der Polizei kontrolliert. Und wer häufiger angehalten wird, wird rein rechnerisch auch häufiger zur Kasse gebeten. „Diese Annahme ist aber falsch. Für Kfz-Versicherungen spielt die Farbe des Autos keine Rolle“, sagt der Experte Vorgerd. „Zudem sind Tempo-Delikte für die Versicherer nicht relevant.“

Mythos 4: Die „Oktoberfest-Versicherung” schützt Wiesn-Besucher vor Schäden

Es ist ein Trugschluss. Es gibt zwar tatsächlich eine Versicherung, die im Volksmund „Oktoberfest-Versicherung” genannt wird. Doch es handelt sich dabei um eine Event-Versicherung, die den Veranstalter vor z. B. finanziellen Einbußen schützt. „Die Oktoberfest-Besucher selbst können sich höchsten mit Unfall-, Haftpflicht- oder Diebstahlversicherungen absichern“, erklärt Vorgerd.

Mythos 5: Unfall bei roter Ampel: Kfz-Versicherung zahlt nicht

Für viele ist das sicher eine Überraschung, aber es ist in der Tat ein Irrtum. Vorgerd erklärt: „Einige Versicherungen zeigen sich bei fahrlässigem Verhalten, zum Beispiel dem Fahren über eine rote Ampel, durchaus kulant und kommen bei einem Schadensfall auf.“ So gnädig zeigen sich die Versicherungen allerdings nur, wenn kein Alkohol und keine Drogen im Spiel waren.

Mythos 6: Mit der Versicherung gegen eine verregnete Hochzeit absichern

Gibt es einen Stornoschutz für eine Hochzeit oder private Feier wegen eines miesen Wetters? Leider nein. „Es werden zwar Wetterversicherungen angeboten, allerdings im Regelfall nur für den Gewerbebereich“, sagt der Versicherungskaufmann. So können sich z. B. die Veranstalter von Open-Air-Events gegen eine Absage aufgrund von Regen oder Gastronomiebetreiber gegen Einnahmeverluste aufgrund eines kühlen Sommers absichern. Private Veranstaltungen, die mit keinem übermäßigen finanziellen Risiko verbunden sind, sind davon ausgeschlossen.

Mythos 7: Sommerreifen im Winter heben den Versicherungsschutz bei Unfällen auf

Es ist ein Irrtum – zur Freude aller Kfz-Fahrer. Denn in Deutschland gibt es die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Die meisten Fahrer hierzulande halten sich auch an diese Vorgabe. „Wenn es nun z. B. im Dezember milde 10 Grad sind, darf man aber durchaus mit Sommerreifen unterwegs sein. Der Versicherungsschutz bleibt also bestehen“, erklärt Vorgerd. Bei Minustemperaturen und Schnee sollte die Winterreifenpflicht aber in jedem Fall eingehalten werden.

Mythos 8: Eine Gebäudeversicherung sichert gegen Hochwasserschäden ab

Das entspricht leider nicht der Wahrheit. Eine Gebäudeversicherung sichert vor den finanziellen Schäden bei z. B. Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel ab. „Wenn es um Hochwasser geht, wird eine Erweiterung der Gebäudeversicherung benötigt – die Elementarschadenversicherung“, weiß Vorgerd. Diese schützt u. a. auch bei Erdrutsch, Erdbeben, Rückstau, Schneedruck oder Schneelawinen.

Mythos 9: Private Rechtsschutzversicherung sichert gegen jeglichen Rechtsstreit ab

Das stimmt nicht bzw. ist auch ein „Kommt darauf an”-Fall. Beispiel: Streitigkeiten mit Nachbarn. „Wenn jemand Streit mit seinen Nachbarn hat, weil dieser z. B. den Rasenmäher nicht zurückgegeben hat, besteht Versicherungsschutz über den Privatrechtsschutz. Anders ist es bei Streitigkeiten bezüglich der Grundstücksgrenze. Dort besteht nur Versicherungsschutz, wenn ein Immobilienrechtsschutz abgeschlossen wurde, erklärt Vorgerd.

Mythos 10: Es gibt für alles eine Versicherung

Ein Irrtum. Grundsätzlich gilt: Die Versicherungsunternehmen versichern nur die Dinge, zu denen statistische Daten vorliegen, damit sie das Risiko abschätzen können. „Ist ein Versicherungswunsch zu ausgefallen, lehnen die Versicherer im Normalfall ab. Berichte über kuriose Versicherungen, wie z. B. gegen Entführungen durch Aliens, sind in aller Regel entweder falsch oder geben den Sachverhalt nicht richtig wieder“, erklärt Vorgerd.

Hinweis: Diese Pressemitteilung kann eine Fachberatung nicht ersetzen.

* Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.; http://www.gdv.de/zahlen-fakten/branchendaten/ueberblick/#anzahl-der-vertraege

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