Amtlich bestätigt: Datenqualität von infas geodaten vorbildlich
Bonn, 22. Januar 2013. Die Daten von infas geodaten gelten in den Technischen Richtlinien (TR) zum aktuellen Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) fortan als Maßstab für georeferenzierte Adressdaten. Im Abschnitt „Qualitätsmerkmale von Georeferenzierten Adressdaten (TR BGeoRG, Abschnitt 1.1.2.5 Georeferenzierte Adressdaten, Qualitätsmerkmale (BAnz AT 27.12.2012 B3)“ verweist der Gesetzgeber auf die Datenqualität des Bonner Geomarketing-Pioniers. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien im Bundesanzeiger wurde dies jetzt amtlich bestätigt.