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Mit Online-Seminaren zum Fortbildungsnachweis: www.AdvoBildung.de bietet juristische Fortbildung für Rechts- und Fachanwälte via Internet

Berlin, 12. Januar 2011 – Die Idee hinter AdvoBildung ist einfach: juristische Fach-Seminare von hochkarätigen Referenten werden aufgezeichnet, qualitativ hochwertig aufbereitet und können durch Rechts- und Fachanwälte ganz simpel online on Demand abgerufen werden. Das bietet eine Alternative zu den gängigen Präsenz-Seminaren und spart Zeit, Geld und Nerven. Mit gängiger PC-Hardware ohne spezielle Voraussetzungen gelangen die Juristen an praxisnahe Weiterbildungsinhalte – sei es zur eigenen Weiterbildung oder auch zum Erwerb eines Fortbildungsnachweises hins. § 15 FAO, den sie bei ihrer jeweiligen Rechtsanwaltskammer einreichen können.

Welche Vorteile bieten die Online-Seminare von AdvoBildung?

Die Nutzung des Seminar-Angebots ist zeitlich und räumlich flexibel. Die Rechts- und Fachanwälte können je nach Belieben die Seminarinhalte abrufen. So sparen sie sich lästige Reisezeiten und -kosten. Vor allem bleiben sie jedoch terminlich unabhängig und vermeiden Überschneidungen mit Mandanten- und Gerichtsterminen und damit mögliche Umsatzausfälle. Zudem bieten die Online-Seminare eine wesentliche finanzielle Ersparnis, da sie deutlich günstiger sind als die bisher gängigen kosten- und zeitintensiven Präsenz-Seminare.

Wie funktioniert die juristische Fortbildung mit AdvoBildung?

Bei den On Demand-Seminaren von www.AdvoBildung.de handelt es sich um aufgezeichnete Präsenz-Seminare, die durch entsprechende Folien und das zugehörige Skript bereichert werden. Nach der Bestellung haben die Teilnehmer drei Monate Zeit, sich das Seminar zu jeder beliebigen Tageszeit in beliebig langen Teilstücken und so oft sie möchten anzusehen.

Über Seminar-bezogene Foren werden für die Dauer von vier Monaten nach Buchung etwaige Fragen der Teilnehmer vom Referenten beantwortet und Diskussionen unter den Teilnehmern ermöglicht.

Werden die Online-Seminare durch die Kammern anerkannt?

Die Rechtsanwaltskammern sprechen weder bei Präsenz-Seminaren noch bei Online- bzw. On Demand-Seminaren im Vorfeld eine Anerkennung aus. Da sie sich in allen Fällen ein Einzelprüfungsrecht vorbehalten, protokolliert AdvoBildung die Seminarabrufe und erstellt bei Vollständigkeit des Abrufs und Authentifizierung des Nutzers eine entsprechende Teilnahmebestätigung. Bei Nachfragen der jeweiligen Kammer stellt AdvoBildung dem Teilnehmer die gesammelten Protokolldaten auf Nachfrage zur Verfügung. Somit sind alle Seminare für die Anerkennung im Sinne des § 15 FAO geeignet.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist die erste Kammer, die eine Teilnahmebestätigung zu einem On Demand-Seminar von https://www.advobildung.de anerkannt hat. Bei diversen weiteren Kammern wurden in den letzten Wochen Teilnahmebescheinigungen aus On Demand-Seminaren eingereicht; die diesbezüglichen Stellungnahmen stehen noch aus.

Der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack gelangte nach eingehender Analyse zu der Einschätzung: „On Demand-Seminare von AdvoBildung müssen von den Rechtsanwaltskammern hinsichtlich § 15 FAO anerkannt werden.“

Welche Themen umfasst bisher das Seminar-Angebot AdvoBildung?

AdvoBildung offeriert derzeit Seminare aus den Bereichen Strafrecht, Insolvenzrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Verkehrsrecht. Eine Ausweitung des Angebots auf weitere Rechtsgebiete ist geplant.

Seit November 2010 werden zudem auch Mitarbeiter-Seminare für ReNos (Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte) und ReFas (Rechtsanwaltsfachangestellte) angeboten.

Weitere Informationen zum Angebot unter: https://www.advobildung.de/Seminare.92.0.html

über AdvoBildung

Advobildung wurde Ende 2004 mit der Zielsetzung gegründet, Fortbildungen für Rechtsanwälte und Fachanwälte in Form von juristischen On Demand-Seminaren günstig und unkompliziert anzubieten. Bei diesen juristischen Seminaren handelt es sich um aufgezeichnete Präsenz-Seminare, die mit den Folien aus der Veranstaltung synchronisiert und mit dem Skript aus dem Seminar zusammen online angeboten werden. Zur Diskussion mit dem Referenten und der Teilnehmer untereinander steht zu jedem Seminar ein Forum zur Verfügung. Die Seminare sind für die Fachanwalt Fortbildung hins. § 15 FAO geeignet.

Unternehmenskontakt
AdvoBildung GmbH
Carsten Wannemüller
Katzbachstr. 11
10965 Berlin
030 61 62 69 73
wannemueller@advobildung.de
https://www.advobildung.de/

Pressekontakt
markengold PR GmbH
Team Advobildung
Münzstraße 18
10178 Berlin
Telefon: +49-30-219-159-60
advobildung@markengold.de
http://www.markengold.de


AdvoBildung, AdvoBildung.de

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