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Checkliste für die Klassenfahrt: Was Lehrer wirklich beachten müssen

Bei der Planung einer Klassenfahrt müssen Lehrer einiges beachten – von organisatorischen Dingen bis hin zu gesetzlichen Richtlinien. Letztere können sich auch noch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Damit niemand den Überblick verliert, haben die Klassenfahrt-Experten von Herolé Reisen (https://www.herole.de) die wichtigsten Hinweise für die Klassenlehrer zusammengestellt.

Dresden, 16. November 2015. Schon bei der Frage, wo die Klassenfahrt hingehen soll, warten Stolpersteine auf den Lehrer, denn bei der Wahl des Reisezieles sollten die Eltern nicht übergangen werden. Sie zahlen schließlich für die Fahrt. Der Lehrer sollte daher einen Elternabend nutzen, drei Klassenfahrtsziele und die Angebote der Veranstalter dazu vorzustellen, die – auch nach Absprache mit den Schülern – in die engere Auswahl kommen. Bei so einem Termin kann auch der pädagogische Wert der Reiseangebote deutlich gemacht und ein verbindliches Kostenlimit festgesetzt werden.

Vor der finalen Entscheidung für den Reiseort sollten Lehrer auf jeden Fall einen Blick in die Richtlinien der Kultusministerien ihres Bundeslandes werfen. „Diese Richtlinien geben Lehrern Hinweise zum Kostenlimit und zu erlaubten Reisezielen. Hier erfahren sie aber auch, wann Genehmigungen eingeholt werden müssen. Die meisten Schulen besitzen aber einen Schulleitfaden, der auf diesen Länderrichtlinien basiert und für die Lehrer verbindlich ist“, erklärt Carsten Herold, einer der Geschäftsführer von Herolé Reisen.

Ist ein Ziel gefunden, wird der Antrag für die geplante Fahrt an die Schulleitung gestellt. Wann genau die Anmeldung erfolgen muss, um noch in den Etat eingebucht zu werden, legt die Schulkonferenz individuell fest. Lehrer sollten zudem im Hinterkopf behalten, dass sie zusätzlich zur allgemeinen Einverständniserklärung der Eltern weitere schriftliche Zustimmungen für sportliche Aktivitäten und Ausflüge benötigen.

Finanzen klären und richtig verwalten (lassen)
Eine Klassenfahrt kann ­– auch innerhalb Deutschlands – mehrere hundert Euro kosten. Der Schulförderverein kann für sozial schwache Familien Klassenfahrten bezuschussen. Reicht ein solcher Zuschuss nicht aus, übernimmt der Träger die Kosten vollständig. Lehrer können die betroffenen Eltern in Anschreiben diskret über die Förder-möglichkeiten informieren. „Um die Kosten für alle Schüler niedrig und konstant zu halten, lohnt es sich so früh wie möglich zu buchen und den Teilnehmerausfallschutz der Veranstalter zu nutzen. So bleibt der Preis konstant, auch wenn Schüler wegen Nichtversetzung oder aus anderen Gründen nicht mitfahren können“, sagt Carsten Herold.

Übernimmt ein Lehrer die finanzielle Koordination einer Klassenfahrt, kann der Vorwurf der Unterschlagung aufkommen, wenn er z.B. ein kostenloses Girokonto auf seinen Namen einrichtet oder gar das Geld persönlich einsammelt. „Einige Anbieter nehmen Lehrern diese Last ab und übernehmen das Einsammeln. Der Lehrer kann den Zahlungsstand dann jederzeit im Kundenkonto einsehen.“, sagt Carsten Herold von Herolé Reisen.

Was ist erlaubt?
Weg von zu Hause fühlen sich Schüler oft unbeobachtet. Auf Klassenfahrt hat der Lehrer aber das Weisungsrecht, das heißt: Von ihm aufgestellte Verhaltensregeln gelten für alle Schüler. Wenn sich ein volljähriger Schüler auf Klassenfahrt betrinkt, darf der Lehrer also trotzdem eingreifen, wenn der Alkoholkonsum vorab verboten wurde.

Gerade die Handynutzung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Schüler und Lehrer. Auch wenn in der Zeit nicht die Schulbank gedrückt wird, ist eine Klassenfahrt doch eine Schulveranstaltung. Daher gilt hier die schulinterne Handy-Regelung. Lehrer sollten die genauen Regeln vorab mit den Eltern und, bei höheren Jahrgängen, mit den Schülern besprechen und fest vereinbaren. Trotzdem ist es sinnvoll bestimmte Handy-Zeiten festzulegen, z.B. wenn Schüler in kleinen Gruppen unterwegs sind. Auch die unbedachte Verbreitung von Bildern in sozialen Netzwerken sollten Lehrer mit ihren Schülern vorab besprechen, denn nicht jeder möchte Bilder von sich im Internet finden.

Was tun, wenn der Kopf drückt?
Trotz aller Vorsicht: Wenn sportliche Aktivitäten und Ausflüge auf dem Programm stehen, bleiben Blessuren nicht aus. Über die Notfallversorgung im Ernstfall hinaus dürfen Lehrer aber keine weitere medizinische Versorgung übernehmen oder gar Medikamente ausgeben. Das gilt bereits für Kopfschmerztabletten und andere, nicht-verschreibungspflichtige Mittel wie Arnikasalbe. Falls ein Schüler auf der Fahrt erkrankt, dürfen Lehrer nur mit ärztlicher Bescheinigung, sowie mit schriftlicher Zustimmung der Eltern Medikamente geben. Auf der Arztbescheinigung muss genau beschrieben sein, wann und wie das Medikament verabreicht werden muss. In der Zustimmung der Eltern muss festgelegt sein, dass die Schule, die Lehrer und das Land als Dienstherr von jeder Haftung in Zusammenhang mit der Medikamentenvergabe freigestellt werden. Rechtlich unbedenklich ist es aber, wenn auf Wunsch der Eltern die Schüler an die Medikamenteneinnahme erinnert werden.

Checkliste:

  • Klassenfahrtsziel festlegen
  • Kostenlimit festsetzen
  • Richtlinien beachten
  • Einverständniserklärung und zusätzliche Zustimmungen bei den Eltern einholen
  • frühzeitig Antrag an die Schulleitung stellen
  • betroffene Eltern über Fördermöglichkeiten informieren
  • Bezahlmodus klären
  • Mit Eltern und Schülern Verhaltensregeln festlegen
  • Mit Eltern und Schülern Handyregelung festlegen
  • Medikamente nur mit Einverständniserklärung an Schüler verteilen
  • Spaß haben!

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten, Packlisten und weitere nützliche Tipps rund um Klassenfahrten auf unserem Blog unter https://www.herole.de/blog/

 

Über Herolé Reisen
Das Unternehmen mit Sitz in Dresden wurde 2002 gegründet und ist heute einer der größten Anbieter von und Spezialist für Klassenfahrten in Deutschland. Dafür sprechen auch über 90.000 Teilnehmer, die 2014 mit Herolé Reisen auf Klassenfahrt gegangen sind. Mit der unternehmenseigenen Flotte von 17 modernen Reisebussen werden die 120 Reiseziele in 25 Ländern in ganz Europa angesteuert. Im April 2015 wurde Herolé Reisen als eines der fünf besten Unternehmen in Sachsen ausgezeichnet.

Pressekontakt
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